Damit ist das pauschale Bewerben einer ärztlichen Fernbehandlung für nicht näher konkretisierte Krankheitsbilder oder Beschwerden wettbewerbswidrig und zu unterlassen.
(BGH, Urt. v. 9.12.2021, Az. I ZR 146/20)
Damit ist das pauschale Bewerben einer ärztlichen Fernbehandlung für nicht näher konkretisierte Krankheitsbilder oder Beschwerden wettbewerbswidrig und zu unterlassen.
(BGH, Urt. v. 9.12.2021, Az. I ZR 146/20)