Die Frage nach einer im markenrechtlichen Sinne bestehenden Herkunftsverwechslung ist auch vor dem Hintergrund der Gestaltung des Marktauftritts zu beurteilen (hier: kein markenrechtlicher Verstoß beim Angebot eines als „Torjägerkanone“ bezeichneten Fußballpokals).
(OLG Nürnberg, Urt. v. 25.10.2022, Az. 3 U 2576/22)