Als Gegenstand eines Darstellungsanspruchs kommen nur Tatsachenbehauptungen in Frage, nicht aber Werturteile.
(BVerfG, Beschl. v. 9.12.2020 – 1 BvR 704/18)
Als Gegenstand eines Darstellungsanspruchs kommen nur Tatsachenbehauptungen in Frage, nicht aber Werturteile.
(BVerfG, Beschl. v. 9.12.2020 – 1 BvR 704/18)