Schlagloch im Wirtschaftsweg
Benutzer von Wirtschaftswegen, die zudem regelmäßig mit schwerem landwirtschaftlichen Gerät befahren werden, müssen mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Auch ein größeres Schlagloch (ca. 50 x 60 cm, ca. 8 cm tief) löst keine Pflicht zur Warnung oder Beseitigung aus. Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Mißachtung der Verkehrssicherungspflicht besteht nicht.(OLG Hamm, Beschl. v. 11.11.2020, Az. 11 U … Continue reading „Schlagloch im Wirtschaftsweg“