Unzureichende Abschlußnote – zurecht als schwerbehinderte Person nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen?
Die Endnote eines Hochschulstudiums kann von öffentlichen Arbeitgebern als zulässiges Ausschlußkriterium festgelegt werden; schwerbehinderte Personen, die keine entsprechende Note erreicht haben, müssen nicht zwingend zu Vorstellungsgesprächen eingladen werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Ausschlußkriterium auch bei allen anderen Bewerbern beachtet wurde.(BAG, Urt. v. 29.4.2021, Az. 8 AZR 279/20)