Fehlgeschlagener Reparaturversuch kein Dienstunfall
Verletzt sich ein Beamter am Dienstort zur Dienstzeit beim Versuch der Reparatur (hier) einer Uhr mit einem Klappmesser, liegt gleichwohl kein Dienstunfall vor, da eine solcher Reparaturversuch den Interessen des Dienstherrn nicht entspricht.(BVerwG, Urt. v. 13.3.2025, Az. 2 C 8.24)