Datenschutzbeauftragter und Kündigungsschutz
Ein „freiwillig“ vom Betrieb bestellter Datenschutzbeauftragter unterliegt nicht dem besonderen Kündigungsverbot des § 6 Abs. 4 BDSG.(LAG Hamm, Urt. v. 6.10.2022, Az. 18 Sa 271/22)
Ein „freiwillig“ vom Betrieb bestellter Datenschutzbeauftragter unterliegt nicht dem besonderen Kündigungsverbot des § 6 Abs. 4 BDSG.(LAG Hamm, Urt. v. 6.10.2022, Az. 18 Sa 271/22)
Der Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt trotz Betreiben eines Kündigungsschutzverfahrens, wenn er nicht innerhalb ggf. bestehender (hier: tariflicher) Ausschlussfristen geltend gemacht wird. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, auf diese Ausschlussfrist hinzuweisen.(BAG, Urt. v. 27.10.2020, Az. 9 AZR 531/19)