Per App zum Arzt: Werbung für Fernbehandlung nur gestattet, wenn nach anerkannten Behandlungsstandards ein persönlicher Kontakt nicht erforderlich ist.
Damit ist das pauschale Bewerben einer ärztlichen Fernbehandlung für nicht näher konkretisierte Krankheitsbilder oder Beschwerden wettbewerbswidrig und zu unterlassen.(BGH, Urt. v. 9.12.2021, Az. I ZR 146/20)