Arbeitsunfall auf dem Weg ins Homeoffice
Stürzt ein Arbeitnehmer auf direktem Wege vom Bett in das Homeoffice, liegt ein Arbeitsunfall auf dem Betriebsweg vor, aus dem heraus er wegen erlittener Verletzungen Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann.(BSG, Urt. v. 8.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R).