Markenanmeldung „Pablo Escobar“
Die Anmeldung einer Marke kann wegen Verstosses gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten dann zurückgewiesen werden, wenn der Name im Kontext zu organisiertem Verbrechen wahrgenommen werde und daraus auch die Marke in Konflikt mit grundlegenden moralischen Normen und Werten stehe.(EuG, Urt. v. 17.4.2024, Az. T-255/23)