Duft eines Golfballs nicht als Marke eintragungsfähig
Ein nach dem Honig aus Nektar der Besenheide nachempfundener Geruch ist als sonstige Markenform zur Kennzeichnung an einem Golfball mangels eindeutiger Definition und Abgrenzbarkeit nicht eintragungsfähig.BPatG, Beschl. v. 20.09.2023, Az. 29 W (pat) 515/21