Vertrauen auf Postlaufzeit auch zu Corona-Zeiten
Eine Partei eines Rechtsstreits darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein werktags aufgegebener Brief im Bundesgebiet am folgenden Werktag ausgeliefert wird – auch zu Zeiten einer Pandemie.(BGH, Beschl. v. 19.11.2020, Az. V ZB 49/20)