Beleg der Zustellung bei Einwurfeinschreiben
Der Sendungsstatus – auch neben einem Einlieferungsbeleg – reicht nicht aus, um den Anscheinsbeweis des Zuganges (hier: eines Kündigungsschreibens) zu begründen.(LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.9.2020, Az. 3 Sa 38/19)