Streitwert einer schriftlichen Missbilligung (Ermahnung)
Außerhalb eines Disziplinarverfahrens ist der Streitwert bei Prüfung einer schriftlichen Mißbilligung (zu der eine Ermahnung gehört) mit 300 EUR anzusetzen.(Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.1.2023, Az. 5 OA 136/22)