Nachweis von Überstunden (weiterhin) Arbeitnehmersache
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit Beschäftigter Sache der Arbeitgeber ist.(BAG, Urt. v. 4.5.2022, Az. 5 AZR 359/21 u.a.)
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit Beschäftigter Sache der Arbeitgeber ist.(BAG, Urt. v. 4.5.2022, Az. 5 AZR 359/21 u.a.)
Eine Vereinbarung, nach der mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sein sollen, ist intransparent (§ 307 BGB). Bei Besserverdienern, die Dienste höherer Art verrichten, ist eine Pauschalabgeltung zwar denkbar, jedoch nur bis zu der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Grenze; darüber hinaus besteht ein Vergütungsanspruch.(LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.9.2020, Az. 14 Sa 296/20, nrkr.)