Anrede mit „Du“: keine Altersdiskriminierung
Die Anrede mit „Du“ stellt regelmäßig keine Altersdiskriminierung im Sinne des § 1 AGG dar. Die Wortwahl ist nicht nur in der (modernen) IT-Branche weit verbreitet.(LAG Köln, Beschl. v. 30.9.2021, Az. 11 Ta 161/18)