Beweisverwertungsverbot bei Arbeitnehmerüberwachung

Auch wenn das Ergebnis der Überwachung durch Detektive (Arbeitszeitmissbrauch, Homeoffice) einen an sich geeigneten Kündigungsgrund ergibt, kann das Ergebnis einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wenn die Observation ohne konkreten Verdacht „ins Blaue hinein“ veranlasst wurde.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.9.2020, Az. 9 Sa 584/20)

Urlaub nur bei bestimmbarer Freistellung

Eine Vereinbarung, vorerst nicht zur Arbeit kommen zu brauchen und die zwischenzeitlich „freien“ Tage auf Urlaub zu verrechnen, führen nicht immer zum tatsächlichen Verbrauch des Urlaubs. Erforderlich ist eine Freistellung für einen im Voraus feststehenden Zeitraum.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.10.2020 – 12 Sa 602/20)

Mitschnitte von Internetradio

Betreiber eines Onlinedienstes, mit dem Nutzer auf individuell zugewiesenem Speicherplatz Aufnahmen von Internetradiosendern speichern, haften in Ermangelung einer „Haupttat“ nicht als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung. Die Vervielfältigung wird nicht durch die Betreiber veranlasst, sondern durch die jeweiligen Nutzer, die dann „Privatkopien“ im Sinne des § 53 Abs. 1 UrhG fertigen.(OLG Köln, Urt. v. 8.1.2021 – 6 U 45/20)

Werbung mit Jahreszahlen

Die Aufnahme einer Jahreszahl bei Bezeichnung einer Ware (hier: Uhrenmodell Zeitsprung 1883) ist geeignet, daraus das Datum der Firmengründung abzuleiten. Ist dies unzutreffend, weil etwa auf ein zu diesem Datum erteiltes Patent abgestellt wird, begründet dies die Gefahr einer wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführung (§§3, 5 Abs. 1 UWG).(OLG Köln, Urt. v. 23.12.2020, Az. 7 U 74/20)