Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Meldung freier Stellen in Jobbörse reicht nicht.

Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, freie Stellen, die durch schwerbehinderte Personen besetzt werden könnten, frühzeitig bei den Agenturen für Arbeit zu melden; das Einstellen der freien Stelle in die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reicht nicht aus und indiziert eine Benachteiligung erfolgloser Bewerber wegen ihrer Schwerbehinderung.(BAG, Urt. v. 25.11.2021, Az. 8 AZR 313/20)

Unzureichende Abschlußnote – zurecht als schwerbehinderte Person nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

Die Endnote eines Hochschulstudiums kann von öffentlichen Arbeitgebern als zulässiges Ausschlußkriterium festgelegt werden; schwerbehinderte Personen, die keine entsprechende Note erreicht haben, müssen nicht zwingend zu Vorstellungsgesprächen eingladen werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Ausschlußkriterium auch bei allen anderen Bewerbern beachtet wurde.(BAG, Urt. v. 29.4.2021, Az. 8 AZR 279/20)

Bullshit bleibt Bullshit

Ist jemandem (hier: eine sog. ‚Influencerin‘) untersagt, u.a. im Zusammenhang mit bestimmten Waren eines Herstellers von „Mehr Bullshit“ zu sprechen, kann dies nicht durch ein Abändern des Textes zu „Mehr B******t“ oder „Mehr B******“ umgangen werden; auch wenn diese „Sternchentexte“ nicht ausdrücklich von dem Verbotstenor der Entscheidung umfasst sind, stellen sie kerngleiche Verstöße dar.(OLG Frankfurt … Continue reading „Bullshit bleibt Bullshit“

Urlaubsanspruch: Quarantäne mit Corona bedeutet nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit

Wird während bewilligten Urlaubes aufgrund festgestellter COVID-19-Infektion durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet, bleibt es bei der Anrechnung der Quarantänetage auf diesen Urlaub. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung in § 9 BUrlG, der zwischen Erkrankung und einer darauf beruhenden Arbeitsunfähigkeit unterscheidet. Möchte ein Arbeitnehmer die Zeit angeordneter Quarantäne also nicht angerechnet haben, hat er … Continue reading „Urlaubsanspruch: Quarantäne mit Corona bedeutet nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit“

Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Kündigung?

Wird sofort nach Kündigung (hier: Eigenkündigung zum Monatsende) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die exakt den Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeisverhältnisses erfasst, ist der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert. Ohne genaueren Beleg einer Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber Lohnzahlungen für die Krankheitszeit verweigern.(BAG, Urt. v. 8.9.2021, 5 AZR 149/21)