„Unverschlüsselter“ Versand von Rechnungen: Unternehmer haftet bei Manipulation

Leistet ein Kunde gutgläubig nach Erhalt einer Rechnung auf eine durch Rechnungsmanipulation falsch angegebene Kontoverbindung, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf (nochmalige) Zahlung auf das „richtige“ Konto; zwar erfüllt die Zahlung die Forderung des Unternehmes nicht, allerdings löst der unverschlüsselte Rechnungsversand (hier: transportverschlüsselt per TLS übermitteltes PDF, welches abgefangen und durch Unbekannt in der Kontonummer manipuliert) einen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen das Unternehmen aus Datenschutzgründen (Art. 82 Abs. 2 DSGVO) in gleicher Höhe aus, der einer Forderung nach § 242 BGB entgegen gehalten werden kann.
OLG Schleswig, Urt. v. 18.12.2024, Az. 12 U 9/24