Datenschutzverstoß durch unverpixeltes Personenfoto auf Facebook-Fanseite

Die Veröffentlichung eines Fotos einer öffentlichen Veranstaltung, bei der bestimmte Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die nicht erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist. Bestimmungen des KUG (dort §§ 22, 23 KUG) treten gegenüber der DSGVO zurück.(OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2021, Az. 11 LA 16/20)

Einsicht in Jagdkataster von Art. 6 DSGVO gedeckt

Das nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu gewährende Einsichtsrecht für Jagdgenossen (BVerwG, Beschl. v. 27.6.2013, Az. 3 C 20/13) entspricht einer gesetzlichen Verpflichtung der Jagdgenossenschaft, so dass der Zugang zu personenbezogenen Daten über Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO zulässig ist.(OVG Greifswald, Urt. v. 7.7.2020, Az. 2 LB 565/17)