Vorstellungsgespräch per Video
Ein öffentlicher Arbeitgeber genügt seiner Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers nach § 165 S. 3 SGB IX auch dann, wenn das Vorstellungsgespräch per Videokonferenz geführt werden soll; dies gilt jedenfalls dann, wenn sämtliche Vorstellungsgespräche in dieser Form geführt werden (hier: vor ‚Coronahintergrund‘).LAG Hamm, Urt. v. 21.7.2022, Az. 18 Sa 21/22