Urlaub nur bei bestimmbarer Freistellung

Eine Vereinbarung, vorerst nicht zur Arbeit kommen zu brauchen und die zwischenzeitlich „freien“ Tage auf Urlaub zu verrechnen, führen nicht immer zum tatsächlichen Verbrauch des Urlaubs. Erforderlich ist eine Freistellung für einen im Voraus feststehenden Zeitraum.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.10.2020 – 12 Sa 602/20)

Überstundenvergütung: pauschale Abgeltungsklausel unwirksam

Eine Vereinbarung, nach der mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sein sollen, ist intransparent (§ 307 BGB). Bei Besserverdienern, die Dienste höherer Art verrichten, ist eine Pauschalabgeltung zwar denkbar, jedoch nur bis zu der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Grenze; darüber hinaus besteht ein Vergütungsanspruch.(LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.9.2020, Az. 14 Sa 296/20, nrkr.)

Angemessenheit von Nachtzuschlägen

…(§ 6 Abs. 5 ArbZG) kann regelmäßig mit 25% (vom Bruttostundenlohn) angenommen werden. Bei Dauernachtarbeit kann regelmäßig ein Aufschlag von 30% (vom Bruttostundenlohn) angemessen sein. Eine Absenkung unter diese Sätze kann bei Nachtarbeit aus überragenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt sein.(BAG, Urt. v. 15.7.2020, Az. 10 AZR 123/19)