Schlagloch im Wirtschaftsweg

Benutzer von Wirtschaftswegen, die zudem regelmäßig mit schwerem landwirtschaftlichen Gerät befahren werden, müssen mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Auch ein größeres Schlagloch (ca. 50 x 60 cm, ca. 8 cm tief) löst keine Pflicht zur Warnung oder Beseitigung aus. Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Mißachtung der Verkehrssicherungspflicht besteht nicht.(OLG Hamm, Beschl. v. 11.11.2020, Az. 11 U … Continue reading „Schlagloch im Wirtschaftsweg“

Beschränkung auf „Herr“ oder „Frau“ in Formularen kann Persönlichkeitsrecht von Menschen nicht-binärer Geschlechtsidentität verletzten

Aus der Verletzung resultieren Unterlassungsansprüche folgt nicht aus dem AGG (§ 21 Abs. 1 S. 2 AGG), sondern aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog.(LG Frankenthal, Urt. v. 3.12.2020, Az. 2-3 O 131/20)