Wird ein Arbeitgeber zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verurteilt, handelt es sich regelmäßig um eine Holschuld.
(LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2021, Az. 1 Ta 118/20)
Wird ein Arbeitgeber zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verurteilt, handelt es sich regelmäßig um eine Holschuld.
(LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2021, Az. 1 Ta 118/20)