‚Digital Native‘ kann altersdiskriminierend sein

Wird in einer Stellenanzeige nach einem „digital native“ gesucht, besteht die Vermutung einer Altersdiskriminierung; bei Ablehnung eines Bewerbers hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass das Alter für die Ablehnung nicht maßgeblich gewesen ist.
(LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 7.11.2024, Az.: 17 Sa 2/24)