In einem qualifizierten Arbeitszeugnis hat eine Gewichtung von Leistungen und Eigenschaften stattzufinden, die über eine tabellarische Darstellung mit Schulnoten regelmäßig nicht erfüllt ist. Es darf ein Zeugnis erwartet werden, welches die notwendigen Angaben in einem Fließtext enthält.
(BAG, Urt. v. 27.4.2021, Az. 9 AZR 262/20)