Eine Pflicht, den Erben eines verstorbenen Nutzers „Zugang“ zum Benutzerkonto zu gewähren, kann nicht allein durch Übersendung eines USB-Sticks mit sämtlichen Inhalten (hier: als PDF) erfüllt werden. „Zugang“ bedeutet, dass ein Erbe sich so im Konto bewegen kann, wie der Erblasser zuvor.
(BGH, Beschl. v. 27.8.2020, Az. III ZB 30/20)