Wird vor Ausbruch der Corona-Pandemie ein Ferienhaus gebucht (hier: Mietvertrag aus Dezember 2019), kann die Erstattung einer geleisteten Anzahlung nach den §§ 313, 314 BGB aus dem Grundsatz des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangt werden.
(AG Bremen, Urt. v. 14.1.2021, Az.: 9 C 360/20)