Die ungenehmigte Veröffentlichung eines Pranks, der bestimmte Personen öffentlich darstellt (hier: ’schlechteste Anmachsprüche: Hast Du zehn Minuten Zeit und zwanzig Zentimeter Platz?‘), kann Unterlassungsansprüche der abgebildeten Person auslösen.
(LG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2021, Az.: 12 O 309/20).