Nur bei Nachweis eines grob fahrlässigen, nicht zu entschuldigenden Regelbruchs kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld beim Fußball in Betracht (hier: nach Anhörung von 14 Zeugen verneint).
(LG Frankenthal, Urt. v. 14.12.2020, Az. 5 O 57/19)
Nur bei Nachweis eines grob fahrlässigen, nicht zu entschuldigenden Regelbruchs kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld beim Fußball in Betracht (hier: nach Anhörung von 14 Zeugen verneint).
(LG Frankenthal, Urt. v. 14.12.2020, Az. 5 O 57/19)