Ein Werbefoto mit einem maritim gekleideten Darsteller, der vor der „Kugelbake“ Cuxhaven eine Fischkonserve auslöffelt, begründet aus sich heraus noch keine Verwechslungsgefahr mit einer bekannten Werbefigur im Range eines Kapitäns, der durch ein konkurrierendes Unternehmen genutzt wird.
(LG München I, Urt. v. 3.12.2020 – 17 HK O 5744/20)