Auch langen Texten kann die schöpferische Eigenart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 UrhG) fehlen, wenn sie aus kurzen Sätzen mit einfachen Formulierungen und üblichen Floskeln besteht.
(LG Frankenthal, Urt. v. 3.11.2020, Az. 6 O 102/20)
Auch langen Texten kann die schöpferische Eigenart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 UrhG) fehlen, wenn sie aus kurzen Sätzen mit einfachen Formulierungen und üblichen Floskeln besteht.
(LG Frankenthal, Urt. v. 3.11.2020, Az. 6 O 102/20)