Zustellung per Einwurfeinschreiben riskant
Trotz Vorliegen eines Einlieferungsbeleges und eines Sendungsstatus ist ein ausreichender Beweis für den Zugang eines Schriftstückes im Postversand nicht erbracht; es bedarf hier eines Auslieferungsbeleges, der bei einem Einwurfeinschreiben aber regelmäßig nicht erstellt wird.(BAG, Urt. v. 30.1.2025, Az. 2 AZR 68/24)