Training einer KI unter Nutzung von Fotos
Die zum Training eines KI-Modells stattgefundene Vervielfältigungshandlung (hier: Aufnahmen eines Fotografen) ist im vorliegenden Fall über die urheberrechtliche Schranke des § 44b UrhG (Text und Data Mining) wie auch über Zulässigkeitsregel zur (angewandten) wissenschaftlichen Forschung (§ 60d UrhG) zulässig.(OLG Hamburg, Urt. v. 10.12.2025, Az. 5 U 104/24; Revision zugelassen)