Auch bei Übertragung von Aufgaben „mit der Maßgabe, dass höchstens 20 Stunden pro Monat vergütet werden“, liegt kein Arbeitsverhältnis vor, sofern der Platzwart hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Inhalt der Tätigkeit nicht weiter persönlich an Weisungen des Vereins gebunden ist.
(ArbG Braunschweig, Beschl. v. 27.4.2021, Az. 7 Ca 39/21)