Anwendbarkeit einer unwirksamen Verfallklausel

Gibt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einseitig eine unwirksame Verfallklausel vor, muss er sich sich bei Geltendmachung einer Forderung nach Ablauf der selbst gesetzten – an sich unwirksamen – Fristen dennoch zeitlich daran festhalten lassen. Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender. Sie dient aber nicht dem Schutz … Continue reading „Anwendbarkeit einer unwirksamen Verfallklausel“